Reisen mit Kindern und schwanger

Reisen mit Kindern und schwanger

Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen

Kinder zwischen fünf (5) und vierzehn (14) ahren dürfen nur unbegleitet reisen, wenn sie mit einer Person (Eltern, Vormund oder Treuhänder), die mindestens 18 Jahre alt ist reisen oder unseren Dienst für unbegleitete Minderjährige (UM) benutzen. 

Alter des Kindes Kann ich den UM Dienst benutzen? Kann ich den UM Dienst benutzen?
Unter 5 Jahre Der UM Dienst ist nicht verfügbar, Ihr Kind muss mit einer Person reisen (Eltern, Vormund oder Treuhänder), die mindestens 18 Jahre alt ist. Nicht verfügbar
5-14 Jahre Sie müssen den UM Dienst im Voraus buchen und ein verfügbares Ticket erwerben. Kinder unter 12 Jahren haben einen 25 % Rabatt auf die verfügbaren Erwachsenenpreise. 50 EUR
14-18 Jahre Ihr Kind kann auf allen AZAL Flügen ohne spezielle Hilfe alleine reisen, aber auf Wunsch der Eltern, Vormunde oder Treuhänder kann die Fluggesellschaft den UM Dienst bieten. 50 EUR

Azerbaijan Airlines CJSC kann in den folgenden Situationen den UM Dienst nicht anbieten:

Der UM Dienst kann nicht genutzt werden, wenn die Reise Anschlüsse zwischen Terminals/Flughäfen einschließt. Der UM Dienst ist nicht verfügbar den AZAL Code-Share Marketingflügen und bei Interline-Flügen mit anderen Anbietern. Wir können keine Kinder auf Flügen mit einer Übernachtung an einem Transferpunkt akzeptieren


Je nach Land gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben

Die Einreisebehörden mancher Länder benötigen zusätzliche Dokumentation für alle Kinder, die ein- oder ausreisen oder als Transit im Land sind. Die zusätzliche Dokumentation, die angefordert werden kann, hängt vom Land ab, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alles Nötige mitführen, bevor Sie die Reise antreten. Das IATA Reisezentrum kann Sie zu der im jeweiligen Land erforderlichen Dokumentation beraten. Vergewissern Sie sich, dass Sie das Geburtsdatum des Kindes angeben, damit die zusätzlichen Anforderungen angezeigt werden.


Vor dem Flug

Um den UM Dienst nutzen zu können, müssen Sie den Dienst für alle Abschnitte der Route im Voraus buchen; die Zahlung für den Dienst muss im Voraus gemacht werden. Sie können ein Kindermenü für Ihr Kind bestellen wenn Sie das Ticket buchen, aber nicht später als 20 Stunden vor dem Abflug.


Am Flughafen

Die Eltern, Vormunde oder Treuhänder müssen die Kinder mindestens 2 Stunden vor dem Abflug zum Check-in bringen. (Bei manchen Flughäfen 3 Stunden) Der UM Dienst ist nur verfügbar, wenn Sie die Erlaubnis der Eltern, Vormunde oder Treuhänder für den unbegleiteten Flug der Kinder haben. Zusätzlich muss die „Erlaubnis der Eltern oder Vormunde für die Beförderung von unbegleiteten Kindern“ von den Eltern oder Vormunde solcher Kinder ausgefüllt und unterzeichnet werden, wie es von der Fluggesellschaft vorgeschrieben ist. Ein Angestellter wird Ihr Kind bei allen Formalitäten der Flughafensicherheit, den Wartezonen und des Flugsteigs begleiten, bis Ihr Kind in das Flugzeug steigt, wo unsere Besatzungsmitglieder es betreuen. Die Eltern, Vormunde oder Treuhände müssen bis zum Abflug am Flughafen bleiben.


In der Luft

An Bord wird das Kabinenpersonal den Pass Ihres Kindes einsammeln und es ihm bevor es aus dem Flugzeug steigt zurückgeben. Während des Fluges passt das Kabinenpersonal auf Ihr Kind auf und vergewissert sich, dass ihm nichts fehlt. Damit Ihr Kind einen angenehmen Flug hat, können Sie ihm die notwendigen Medikamente, warme Wäsche und sein Lieblingsspielzeug oder Spiel in das Handgepäck.


Bei der Ankunft

Nach der Ankunft des Fluges begleitet unser Bodenpersonal Ihr Kind während allen Ankunftsvorgängen. Ihr Kind wird der Person oder Personen, die in der „Erklärung der Eltern oder Vormunde für die Beförderung unbegleiteter Kinder“ genannt werden, die dann nachdem die genannten Namen und Nachnamen / Ausweisdokumente der Personen, die die Obhut übernehmen überprüft wurde und sie unterschrieben haben. Falls sich die von Ihnen genannte Person verspätet, informieren Sie uns unverzüglich darüber, da wir an manchen Flughäfen nur begrenzt Zeit haben.


UM Dienst Buchungsinformation

Um den UM Dienst zu buchen und bezahlen, können Sie sich an die Büros und die von den Repräsentanten der Fluggesellschaft oder an Ihr Reisebüro wenden.

Beförderung von schwangeren Frauen, Frauen nach der Entbindung und Neugeborenen

Die Beförderung von schwangeren Frauen, Frauen nach der Entbindung oder Neugeborenen sollte im Voraus mit der Fluggesellschaft bei dem Flugticketerwerb und der Reservierung der Sitze koordiniert werden.

Die schwangere Frau entscheidet selber über die Möglichkeit des Lufttransports, sie sollte allerdings auf die möglichen Gefahren für ihre Gesundheit und die ihres (neugeborenes oder ungeborenes) Babys während der Beförderung achten, die von ihrem gesundheitlichen Zustand oder dem des Babys abhängen.

Folgende Personen sind nicht auf Flügen von „Azerbaijan Airlines“ CJSC erlaubt:

Schwangere Frauen nach der 32. Schwangerschaftswoche; Frauen während der 7 ersten Tagen nach der Entbindung. Nur Babys, die älter als 7 Tage sind, werden auf den Flügen von „Azerbaijan Airlines“ CJSC in der vorgeschrieben Form erlaubt – die Mutter, der Vater oder ein anderer Passagier muss sich um das Baby kümmern.

 

Die Regeln zur Dokumentenausstellung für schwangere Frauen, Frauen nach der Entbindung und Neugeborene:

Laut der von der schwangeren Passagierin beim Check-in mündlich übermittelten Information in dem Fall, dass die Schwangerschaft bis zur 26. Woche fortgeschritten ist, muss die Passagierin persönlich eine Erklärung ausfüllen und unterzeichnen, mit der sie die Fluggesellschaft von der Verantwortung während der Beförderung der schwangeren Frau befreit. In diesem Fall ist ein Zertifikat des behandelnden Arztes über die Schwangerschaft und den Gesundheitszustand nicht notwendig.

Wenn die Schwangerschaft der Passagierin zwischen der 26. und der 32. Woche (inklusive der 32. Woche) liegt, muss die Passagierin persönlich die oben genannte Erklärung, welche die Fluggesellschaft von der Verantwortung bei der Beförderung von schwangeren Frauen befreit, ausfüllen und unterzeichnen und sie muss auch ein Zertifikat zu der Schwangerschaft und ihrem Gesundheitszustand vorzeigen.

Solch ein Zertifikat muss von einer medizinischen Einrichtung ausgestellt und mit dem Stempel des behandelnden Arztes (praktizierender Arzt) der Passagierin bestätigt werden. Das Zertifikat muss Information zum Entbindungstermin, seiner Form (ein Fötus oder mehrere) und die Abwesenheiten von Pathologien der Schwangerschaft, des Fehlgeburtsrisikos oder einer Frühgeburt, die der Frau nicht ermöglichen würden, zu fliegen.

Für die Beförderung von Neugeborenen muss die Geburtsurkunde (Zertifikat der Entbindungsklinik) eingereicht werden. Für Babys, die älter als 7 Tage sind ist das Gesundheitszertifikat nicht nötig.

Die Fluggesellschaft akzeptiert die Beförderung der schwangeren Frau, der Frau nach der Entbindung und das neugeborenen Baby bis zu dem ersten Zielflughafen (bis zu dem Punkt, wo „AZAL“ der Betreiber ist) und übernimmt keine Verantwortung für die Beförderungsverweigerung anderer Fluggesellschaften. Die Fluggesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung für die Verschlechterung des Gesundheitszustandes während des Fluges oder für sonstige ungewünschte negative Situationen während oder nach dem Flug. Diese Beförderungsrichtlinien gelten während der Luftbeförderung (wenn es ein Rückflug nach Aserbaidschan ist – an Bord des Flugzeuges oder eines der Repräsentanten von „Azerbaijan Airlines“ CJSC in einem anderen Land).